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Entsorgung & Umwelt

 

Umweltschutz ist heute wichtiger denn je, deshalb möchten auch wir unseren Beitrag leisten für den Erhalt gesunder Lebensgrundlagen.

Was verbirgt sich hinter WEEE und ElektroG?

Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Gemeint sind Elektro- und elektronische Geräte aller Art, vereinfacht gesagt, alles was Strom braucht.

Auf Grund der Tatsache, dass die Produktion und die Inanspruchnahme von Elektro- und Elektronikgeräten schon seit Jahren rapide zunimmt und natürlich damit auch das Abfallproblem in gleichem Umfang wächst, wurden bereits im Jahr 2000 auf europäischer Ebene Vorschläge zur Problemlösung erarbeitet und Ende 2002 in die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE-Richtlinie) gefasst.

Die WEEE-Richtlinie und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dienen somit den folgenden Zielen:
- Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen
- Die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern

Woran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt?

Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem nachstehenden Symbol gekennzeichnet werden:

Entsorgungsverordnung

Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der örE der Wiederverwertung zugeführt werden.

Welche Geräte sind betroffen?

Das ElektroG findet auf die meisten Elektrogeräte Anwendung. Das Gesetz unterscheidet 10 Kategorien:

Kategorie 1: Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke)
Kategorie 2: Haushaltskleingeräte (z.B. Eierkocher, Rasierapparate, Staubsauger)
Kategorie 3: Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z.B. Drucker, Scanner, PC’s, Telefone)
Kategorie 4: Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule (z.B. CD-Player, Videogeräte, Radios)
Kategorie 5: Beleuchtungskörper (z.B. Leuchtstoffröhren, Lampen)
Kategorie 6: Elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Akkuschrauber, Bohrgeräte, Rasenmäher)
Kategorie 7: Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (z.B. Autorennbahnen, Eisenbahnen, Spielekonsolen)
Kategorie 8: Medizinprodukte (z.B. Blutdruckmeßgeräte, EKG-Geräte, Blutzuckermeßgeräte)
Kategorie 9: Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Wettermeßgeräte, Rauchmelder, Thermostate)
Kategorie 10: Automatische Ausgabegeräte (z.B. Heißgetränkeautomaten, Geldautomaten)

Verbraucher und ElektroG

Als Verbraucher haben Sie folgende Möglichkeiten, um ein Elektro- oder Elektronikgerät sicher und verantwortungsbewusst zu entsorgen:

1. Sie nutzen, wie auch schon in der Vergangenheit, die Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunale Wertstoffhöfe).
2. Ihr Altgerät ist noch in einem guten Zustand oder kann repariert werden. Vielleicht ist eine Spende an eine wohltätige Organisation noch eine gute Weiterverwendungsmöglichkeit?
 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

Datenschutz: Sie sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät gelöscht haben.
Lampen und Beleuchtungskörper: Lampen und Beleuchtungskörper sollten vor der Rücksendung besonders sorgfältig verpackt werden, da diese beim Transport leicht zu Bruch gehen und Schadstoffe freisetzen können. Sie sind gut von allen Seiten gepolstert zu verpacken. Nutzen Sie einen ausreichend großen und stabilen Karton.
Batterien/Akkus in Geräten: Entfernen Sie (wenn möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.

 

Entsorgung von Batterien & Akkus

Unsere Rücknahmepflicht als Händler
Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.

Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher
Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.

Rückgabestellen
Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserer Zentrale in Roth abzugeben.

Entsorgung ist kostenfrei
Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.

Entsorgungsverordnung

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die folgenden chemischen Symbole bezeichnen die enthaltenen Schwermetalle:
- Cd (=Batterie enthält Cadmium),
- Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
- Pb (=Batterie enthält Blei)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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